Die durch die drei Lehrplanbereiche

 

MUSIZIERPRAXIS (Singen, Instrumente spielen, Tanzen und Bewegen, Improvisieren, Gestalten und Vernetzung mit anderen künstlerischen Ausdrucksformen)

 

MUSIKKUNDE (Theorie und Geschichte der Musik, Akustik und Instrumentenkunde, Formenlehre und Werkkunde, Lesen und Notieren sowie Bearbeiten und Analysieren)

 

MUSIKREZEPTION (Hören und Beschreiben, Kontexte herstellen, Wirkung von Musik, musikalische Lebenswelt, ästhetisches Verständnis, Hörrepertoire, Informieren und Reflektieren, Analysieren und Interpretieren)

 

erworbenen Kompetenzen sollen Schülerinnen und Schüler befähigen, Musik als Bereicherung ihres eigenen Lebens zu erfahren. Sie bilden außerdem die Grundlage für die neue kompetenzorientierte Reifeprüfung, in der die Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse im Umgang mit Musik in neuen Kontexten angewendet und unbekannte Aufgabenstellungen durch bereits Erlerntes und Erlebtes gelöst werden sollen.